Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsgegenstand
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind oder zwingen gesetzlich vorgeschrieben sind.


 

2. Gebrauch des Mietmaterials Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift des Mietvertrags/Lieferscheins, dass er das gesamte Mietmaterial selbst geprüft hat, oder anerkennt andernfalls die Funktionsprüfung eines Mitarbeiter. Nachträglich erklärte Mängel werden nicht anerkannt. Der Kunde hat alle gemieteten Geräte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Weisungen, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsachen verbunden sind zu beachten und die Handhabung sowie Anwendung von zu befolgen. Jede Art von Änderungen am Material durch den Kunden ist untersagt. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde Sschadenersatzpflichtig. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes werden dem Kunden belastet.


 

3. Mietdauer Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der in der Offerte angegebenen und vom Kunden akzeptierten Überlassungsdauer.


 4. Versand und Gefahrenübergabe Der Versand des Mietmaterials erfolgt auf Kosten des Kunden und auf dem billigsten Versandweg, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Die Kosten, einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen Transportversicherung, gehen zu dessen Lasten. Der Gefahrenübergang auf den Kunden tritt bei Abholung oder Lieferung (Lieferschein) des Mietmaterials ein und erlischt bei Rückgabe oder Abholung.

5. Eigentum Sämtliches Material samt Zubehör und Kleinmaterial ist Eigentum von Greatest Walking Artist. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird. Der Kunde darf weder durch Verkauf, noch Abtretung, noch in anderer Weise über die im Eigentum von Greatest Walking Artist stehenden Materialien verfügen. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen des Mietmaterials sind gegenüber jeder Person unwirksam. Die Firmenlogos und Schriftzüge an den Materialien dürfen durch den Kunden oder Dritte weder entfernt, abgedeckt noch überklebt werden.

6. Gewährleistung Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Materialien im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jede Schadenersatzforderung verzichtet.

7. Haftung Der Kunde übernimmt die Haftung für das Material vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs in Zürich City. Der Kunde haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten, entstehend durch Transport, Beschädigung, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung usw. Greatest Walking Artist übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden, die im Zusammenhang mit den Materialien, Geräten und Apparaturen entstehen. Eine Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auch von Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Im Falle der Beschädigung der Mietobjekte Haftet der Mieter auch für Folgeschäden für Entgangene Gewinne aus Weitervermietungen.

8. Untervermietung und Abtretung Dem Kunden ist es untersagt, das Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten oder die Mietsachen unterzuvermieten. Nur mit Ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters möglich. Jedoch haftet der eigentliche Mieter für alle Folgeschäden.

9. Sicherheitsvorschrift Der Kunde verpflichtet sich, alle gemieteten Geräte über einen Fehlerstromschutzschalter zu betreiben.

10. Lizenzen Jede zu einem Mietgerät mitgelieferte Software darf nur zu dessen Betreibung benutzt werden. Jedes Kopieren oder Verkaufen der Software ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung des Kunden oder Dritten hält der Vermieter Greatest Walking Artist von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei, indem der Kunde den Anspruch selbst befriedigt oder auf eigene Kosten und Gefahr abwehrt.

12. Versicherung Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er die gemieteten Gegenstände ausreichend gegen Feuer- Wasser- und Elementarschäden sowie gegen Beschädigung und Diebstahl versichert hat. Bei Diebstahl ist der Kunde verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu machen und einen Polizeirapport erstellen zu Lassen, und dies der Versicherung zu melden.

13. Transportschäden Bei Feststellen von Transportschäden hat der Kunde beim Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen.

14. Reparatur und Unterhalt Allfällige während der Mietzeit notwendigen Unterhalts- und Reparaturarbeiten an den Mietgegenständen darf der Kunde nur vom Vermieter oder einer bezeichneten Person oder Mitarbeiter durchführen lassen.

15. Zahlungshinweis Der Mietpreis und die Konditionen bestimmen sich gemäß Offerte. Die Rechnungsbeträge werden netto, soweit nichts anderes vereinbart, nach erbrachter Leistung bzw. nach Veranstaltung in Bar fällig.

15.1. Abholmiete Die Mieten für Abholanlagen sind grundsätzlich beim Abholen der Mietgegenstände zu bezahlen. Zusätzlich zur Mietgebühr ist ein Depot von mindestens Fr. 100. – zu hinterlegen (je nach Mietgegenstand kann dieses auch höher sein). Dieses Depot wird bei Rückgabe des Mietmaterials zurückbezahlt, unter Abzug allfälliger Defekte und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter
Rückgabe. Die Haftung des Kunden ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.

15.2. Abholmiete Bei allen Dauer Mieten (ab 3 Tage Mietzeit) unabhängig von Personal und Transport ist grundsätzlich ein Pauschalbetrag/ Anzahlung am Tage vor der Veranstaltung fällig. Ist diese Vorauszahlung nicht geleistet worden, behält sich Greatest Walking Artist das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen. Die restliche Zahlung ist 1 bzw. 3Tage nach der Veranstaltung zahlbar.

16. Rücktritt / Annullierung Annulliert der Kunde eine bereits bestätigte Miete, betragen die allfälligen Annullierungskosten: bis 5 Tage vor Mietbeginn: 30%, bis 4 Tage vor Mietbeginn: 50%, bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80%, danach 100% des vereinbarten Mietbetrages. Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Waren, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprünglichen Materialreservationen entstanden sind.

17. Rückgabe des Mietmaterials Die schriftlich vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Retourniertes Material wird vom Vermieter  getestet. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, während 3 Tagen nach Retournierung des Mietmaterials, bei Defekt, auf den Kunden Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt. Nicht retourniertes oder beschädigtes Mietmaterial wird zum Wiederbeschaffungspreis, resp. Wiederherstellungspreis dem Kunden in Rechnung gestellt.

18. Vorzeitige / Verspätete Rückgabe Bei vorzeitiger Retournierung des Mietmaterials hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren. Wird das Material zu spät retourniert, so läuft die Miete automatisch weiter und der Kunde ist verpflichtet, die Mehrkosten gemäß Mietpreisliste bezahlen. Zudem behält sich der Vermieter das Recht vor, das Mietmaterial ohne vorherige Ankündigung unter Verrechnung sämtlicher Spesen zurückzuholen.

19. Eigentumsvorbehalt Verkauft Greatest Walking Artist dem Kunden Neu- oder Gebrauchte Waren oder Gegenstände, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Verkäufers. 

20. Anwendbares Recht Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich.